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2G-Regelung im Umkleide-, Sauna-, Schwimmbad- und Kraftraumbereich

Liebe Wespen,

 

um den Umkleide-, Sauna-, Schwimmbad- und Kraftraumbereich endlich wieder umfänglich nutzen zu können, werden wir ab dem 1. Oktober 2021 für den gesamten Bereich die 2G-Regelung anwenden und bitten Sie, das untenstehende, vom Gesundheitsamt genehmigte Hygienekonzept einzuhalten.

 

Um die Zugänge zu diesem Bereich steuern und auch die Kontaktverfolgung gewährleisten zu können, werden die Zutrittsprofile der Mitgliedskarten neu programmiert, ohne dass uns diese vorgelegt werden müssen.

 

Bitte reichen Sie uns daher ab sofort die Nachweise Ihrer vollständigen Impfung bzw. Genesung per E-Mail an nachweise@wespen.berlin ein oder legen Sie diese persönlich während der Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle vor. Die uns bereits vorliegenden Nachweise finden Berücksichtigung. Eine Freischaltung im System bzw. die Hinterlegung Ihrer Zutrittsrechte wird nach der Ersteinrichtung in den nächsten Tagen in der Regel zwei Werktage in Anspruch nehmen.

 

Ab 1. Oktober werden sämtliche Mitglieder, die uns ihren Nachweis der vollständigen Impfung bzw. Genesung erbracht haben, den genannten Bereich ohne weitere Einschränkungen nutzen können. Eine Nutzung für negativ Getestete ist dann nicht mehr möglich. Die für Kinder unter 12 Jahren geltenden besonderen Regelungen finden Sie im Hygienekonzept.

 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Weitergabe der Mitgliedskarten untersagt ist.

 

Wir hoffen, mit dieser Maßnahme dem größten Teil der Mitglieder einen Schritt in Richtung einer normalen Nutzung der Infrastruktur des Vereins zu ermöglichen.

 

Mit sportlichen Grüßen

Bernd Rannoch

 

 

Konzept zum Betrieb der Umkleiden inkl. Duschen, des Schwimmbad- und Saunabereichs sowie des Fitnessraumes des SV Zehlendorfer Wespen 1911 e. V.

  1. Die Umkleiden und Duschen dürfen bis auf weiteres ausschließlich nur durch die Mitglieder genutzt werden, die entsprechend der aktuellen Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin als vollständig geimpft bzw. genesen gelten (2G-Regel). Ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren, die keiner Testpflicht unterliegen, sowie Schüler und Schülerinnen unter 12 Jahren, sofern diese im Rahmen einer regelmäßigen Testung in der Schule aktuell negativ getestet worden sind. Da Kinder unter 12 Jahren den Umkleide-, Schwimmbad- und Saunabereich nur mit einer Begleitperson betreten dürfen, ist diese dafür verantwortlich, dass die Kinder zwischen 6 und 12 Jahren getestet worden sind. 
  2. Das Betreten der jeweiligen Räume ist nur mit Mitgliedskarte über das Kartenlesesystem möglich. Eine Freischaltung erfolgt nach Nachweis (persönlich in der Geschäftsstelle oder an nachweise@wespen.berlin) der vollständigen Impfung bzw. Genesung gemäß §8 der aktuellen Verordnung. Die Mitgliedskarte darf wie bisher nicht an andere Personen weitergegeben werden.
  3. Die notwendige Anwesenheitsdokumentation erfolgt gegebenenfalls durch Auslesen der Zutrittsdaten der Türen.
  4. In den Umkleiden sind Händedesinfektionsmittelspender installiert.
  5. Die Mitglieder verpflichten sich, die benutzten Umkleidebänke, -ablagen und –schränke und nach dem Gebrauch zu desinfizieren. Desinfektionsmittel für Gegenstände stehen bereit.
  6. Die Umkleiden, die WCs und Duschen werden einmal täglich mit den handelsüblichen Reinigungsmitteln durch eine professionelle Reinigungsfirma gereinigt.