Liebe Wespen,
der Senat von Berlin hat die Siebte Verordnung zur Änderung der Zweiten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese wird zum 19.05.2021 in Kraft treten und folgende wesentliche Änderungen für uns bringen:
Ab morgen, 19. Mai 2021:
- Es kann wieder Doppel mit der Beteiligung von maximal zwei Haushalten gespielt werden. Für den Fall, dass ein Doppel mit Teilnehmern aus mehr als zwei Haushalten gespielt wird, ist von allen Teilnehmern ein aktueller negativer Corona-Test vorzuweisen. Es ist im Kommentarfeld bei eBuSy einer der Spieler als Organisator einzutragen, der das Vorliegen der Tests kontrolliert, dokumentiert und bei Bedarf jederzeit belegen kann.
- Kinder von bis zu 14 Jahren dürfen im Freien gemeinsam in festen Gruppen von bis zu 20 Personen Sport treiben. Der anwesende Trainer muss einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen können.
- Ältere Kinder und Jugendliche sowie Erwachsene dürfen in Gruppen von bis zu 10 Personen gemeinsam trainieren, wenn sie einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen können. Für Schulkinder entfällt die Testpflicht.
Ab Freitag, 21. Mai 2021:
- Durch die Aufhebung des Verbots der Außengastronomie wird das 19elf Euch/Sie ab Freitag unter strengen Auflagen (Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum, Testpflicht für alle Gäste, Dokumentationspflicht, etc.) auf der Terrasse am Tisch bewirten können. Der Außerhaus-Verkauf läuft weiter.
Die Ausnahmen für vollständig Geimpfte, Genesene (Bestätigungsformular bitte im Briefkasten hinterlegen oder per E-Mail an nachweise@wespen.berlin schicken) sowie für Bundes- und Landeskaderathletinnen gelten weiterhin.
Wir freuen uns sehr über die beschlossenen Lockerungen und arbeiten an neuen Trainingsplänen, die die jeweiligen Trainer ihren Mannschaften bzw. Trainingsgruppen kommunizieren werden, und an neuen Hygienekonzepten, die wie immer per Newsletter bekannt gemacht und auf der Homepage heruntergeladen werden können.
Mit sportlichen Grüßen
Bernd Rannoch