Liebe Mitglieder,
heute tritt die Zweite SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (2. InfSchMV), in der die Beschlüsse von Bund und Ländern vom letzten Mittwoch für Berlin weitgehend übernommen werden und auch - bei den derzeitigen Inzidenzzahlen - erste Lockerungen für die Sportausübung (§ 19 2. InfSchMV) vorgesehen sind, die wir selbstverständlich schnellstmöglich umsetzen werden.
Sport darf dann grundsätzlich nur alleine oder mit insgesamt höchstens fünf Personen aus insgesamt höchstens zwei Haushalten kontaktfrei ausgeübt werden.
Diese Beschränkung gilt nicht für
- Bundes- und Landeskaderathletinnen und -athleten sowie
- Kinder im Alter von bis zu 12 Jahren, wenn der Sport im Freien in festen Gruppen von maximal 20 anwesenden Personen zuzüglich einer betreuenden Person ausgeübt wird.
Die Sportausübung in den Hallen ist mit Ausnahme der Bundes- und Landeskaderathletinnen und -athleten weiterhin nicht gestattet. Ferner dürfen unsere 1. Hockey Damen, die in der 1. Bundesliga antreten, wieder trainieren und auch die Bundesligaspiele werden im Rahmen eines Hygienekonzeptes wieder stattfinden, allerdings ohne Zuschauer. Daraus ergibt sich für uns, dass wir ab nächster Woche wieder Gruppentraining für unsere Kinder im Alter von bis zu 12 Jahren in den Bereichen Ballschule, Tennis und Hockey anbieten werden – weiterhin unter strikter Einhaltung unseres Hygienekonzeptes. Die jeweiligen Bereichsleiter bzw. Trainer werden in den nächsten Tagen die jeweiligen Mitglieder über die konkrete Trainingsangebote informieren.
Des Weiteren kann, falls die Kapazitätsobergrenzen der Belegung des Kunstrasens es zulassen, auch Doppel mit Beteiligung von maximal 2 Haushalten gespielt werden. Die Felder sind bitte wie bisher zwingend über unser Online-Buchungssystem vorab zu buchen.
Gastronomie, Schwimmbad, Sauna, Fitnessraum sowie die Umkleiden bleiben geschlossen. Die geltenden Hygieneregeln müssen bitte weiterhin unbedingt eingehalten werden.
Wie im Newsletter vom 1. Dezember 2020 bereits angekündigt, werden wir die Stunden der Abonnements der Hallensaison 2020/21, die aufgrund der Hallensperrung entsprechend der SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin nicht genutzt werden konnten, erstatten und zwar für den gesamten Zeitraum der covidbedingten Sperrung. Wie auf der Beitragsrechnung vermerkt, warten wir das Ende der Hallensaison (Mitte April 2021) ab, um den administrativen Aufwand möglichst gering zu halten und bei einer evtl. Öffnung und Spielmöglichkeit in den Hallen nicht erneut abrechnen zu müssen.
Mit sportlichen Grüßen
Bernd Rannoch