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Vorstandsinformation

Liebe Mitglieder,

 

basierend auf den Vereinbarungen der Ministerpräsidentenkonferenz am 28.10.2020 wurde nun die Zehnte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung vom 29.10.2020 veröffentlicht.

 

Vom 2. bis zum 30. November 2020 sind daher

  • das Schwimmbad und die Sauna,
  • der Kraftraum und der Massageraum sowie
  • die Gastronomie geschlossen.

Sport darf nur noch alleine oder mit einer anderen Person kontaktfrei und unter Einhaltung der Abstandsregelungen erfolgen. Eine Ausnahme hiervon gilt, wenn es sich um Ehe– oder Lebenspartnerinnen und/oder Angehörige eines Haushaltes handelt. Eine weitere Ausnahme besteht für Kinder im Alter von bis zu 12 Jahren, wenn der Sport im Freien in festen Gruppen von maximal 10 anwesenden Personen zuzüglich einer betreuenden Person ausgeübt wird. 

Somit entfallen ab sofort sämtliche geplanten Gruppen- und Mannschaftstrainings sowohl im Tennis als auch im Hockey. Sämtliche bisher bekanntgegebenen Trainings- und Wettkampfansetzungen werden im November nicht stattfinden. 

 

Tennis- und Hockeyangebote für unsere jüngeren Mitglieder bis zum Alter von 12 Jahren werden wir in den nächsten Tagen erarbeiten und dann auf Euch zukommen.

 

Solange es die Witterungs- und Platzzustände zulassen, kann Tennis-Einzel oder bei Ehe– und Lebenspartnerinnen und Angehörigen des gleichen Haushaltes auch Tennis-Doppel oder Tennis-Mixed weiter auf den draußen zur Verfügung gestellten Tennisplätzen gespielt werden. Selbstverständlich sind auch hierbei weiterhin die bekannten Hygieneregeln zu befolgen und eine Anmeldung über unser Buchungssystem ist zwingend erforderlich.

 

Wir werden auch zur Nutzung des Kunstrasens für unsere Hockeymitglieder in die aus dem Frühjahr bekannte Form (Buchung von Kunstrasenteilen über eBusy) zurückkehren, nähere Infos hierzu folgen in der nächsten Woche.

 

Keine eindeutige Verständnislage gibt es bezüglich der Möglichkeit, Einzel oder im Haushaltsverbund in der Tennishalle zu spielen. Nach dem Beschluss der MPK sollte Tennis als Individualsport auch in der Halle möglich sein. Laut einer Information des LSB „hat der Senat am Freitagabend entschieden, die Hallen doch zu schließen – obwohl die Verordnung aus unserer Sicht solche Angebote sehr wohl zugelassen hätte.“ Der TVBB hingegen schreibt in einer Meldung „Tennis als Individualsportart darf nur als Einzel kontaktlos unter strikter Einhaltung des Mindestabstandes (> 1,5 m) und unter Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln ausgeführt werden. Dies gilt für die Halle und Freiplätze.“ Nach Medienberichten nun wiederum erklärt die Senatsinnenverwaltung auf Nachfrage, dass Tennis-Einzel nur im Freien stattfinden soll. Die von uns kontaktierten anderen Berliner Tennisvereine gehen mit der Situation jeweils unterschiedlich um: Einige Vereine schließen ihre Tennishallen, andere Vereine lassen die Tennishallen offen. Hier gibt es daher noch dringenden Klarstellungsbedarf – den wir auch im Vorstand kontrovers diskutiert haben. 

 

Das bedeutet nach unserer Entscheidung für die Wespen in den nächsten Tagen:

 

Wir lassen die Tennishallen auf Grundlage unseres rechtlichen Verständnisses der 10. Rechtsverordnung geöffnet – mit der Erlaubnis, Einzel zu spielen, mit der Erlaubnis, Doppel oder Mixed im Haushaltsverbund zu spielen. Tennis-Doppel oder Tennis-Mixed außerhalb des Haushaltsverbundes dürfen weder in den Tennishallen noch auf den Außenplätzen gespielt werden.

 

Ergänzend und klarstellend haben wir die zuständigen Entscheidungsträger gestern zu einer Stellungnahme und Entscheidung aufgefordert. 

 

Wir bitten Euch, in eigener Verantwortung und unter Berücksichtigung Eures persönlichen Risikos zu entscheiden, ob Ihr die Tennishallen nutzt oder nicht doch besser die noch zur Verfügung stehenden Außenplätze in Anspruch nehmt. Bitte beachtet, dass auch hier nur Einzel oder im Haushaltsverbund gespielt werden darf.

 

Wir werden Euch umgehend informieren, sobald bezüglich der Tennishallen eine sichere Aussage vorliegt.

 

Mit sportlichen Grüßen

Der Vorstand