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Sonderregeln für die Tennishallennutzung

Allgemein:

 

·         Das Vereinsgelände darf ausschließlich zum Besuch des Shops, der Geschäftsstelle und der Gastronomie zu den Öffnungszeiten oder zum Hockey- oder Tennisspielen zu den eingeteilten Trainingszeiten (auch Athletiktraining), nach vorheriger Online-Buchung bzw. zum Tennisspielen auf freien, nicht gebuchten Tennisplätzen betreten werden. Wird ein freier, nicht gebuchter Tennisplatz genutzt, müssen die Spieler zwecks Nachverfolgbarkeit per Email an tennis@wespen.berlin benannt werden. Ebenfalls darf das Vereinsgelände zum angemeldeten Besuch von Kursen bei Frau Kraft betreten werden.

 

·         Das Betreten des Vereinsgeländes bei Infektionsanzeichen (Husten, Fieber etc.) ist nicht gestattet.

 

·         Ein Verweilen auf der Anlage ist nicht gestattet.

 

·         Die Umkleiden und der Kraftraum bleiben geschlossen. Der Durchgang zur Tennishalle ist für den Trainingsbetrieb nach vorheriger Anmeldung gestattet. Die Toiletten im Foyer im Erdgeschoss sind geöffnet. Es wird darum gebeten, diese nur im Ausnahmefall zu benutzen. Das Gerät zum Desinfizieren der Hände befindet sich zwischen der Damen- und Herrentoilette im Foyer sowie das Treppenhaus und die Flure im Untergeschoss zum Erreichen der Tennishalle.

 

·         Beim Betreten des Clubhauses (Foyer, Pro Shop, Toilette, Durchgang zur Tennishalle) ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

 

·         Die bereits veröffentlichten Hygieneregeln (Husten- und Niesetikette etc.) sind unbedingt einzuhalten.

 

·         Der Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen ist einzuhalten (kein Begrüßen, Handshake etc.).

 

·         Mitgliedern, die einer Risikogruppe angehören, wird zum Eigenschutz empfohlen von einem Besuch der Anlage Abstand zu nehmen oder sich zumindest das ggf. erhöhte Risiko bei der Ausübung des Tennissports bewusst zu machen.

 

 

Trainingsbetrieb in der Tennishalle:

 

·         Der Zugang erfolgt durch das Treppenhaus und die Flure im Untergeschoss. Es ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen und der Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten.

 

·         Beim Sporttreiben in der Halle kann auf den Mund-Nasen-Schutz verzichtet werden und es ist ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.

 

·         Die maximale Trainingsgruppengröße beträgt 12 Personen inklusive Trainer. Die Teilnehmerzahl ist von der Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m abhängig und muss ggf. reduziert werden. Beim Tennistraining sind grundsätzlich maximal 4 Schüler und ein Trainer pro Platz erlaubt.

 

·         Jeder Teilnehmer hat sein eigenes Trainingsmaterial mitzubringen. Insbesondere bitte auch einen Beutel oder ähnliches für die Straßenschuhe.

 

·         Es muss regelmäßig durch geöffnete Fenster gelüftet werden.

 

·         Die Trainingsgruppen verlassen die Halle durch den Notausgang über die Rampe.

 

·         Es soll ein Aufeinandertreffen von Trainingsgruppen vermieden werden. Der Beginn von Folgegruppen muss daher mit mindestens 15 min Abstand geplant werden. Während dieser Pause ist zusätzlich durch die Notausgangstür zu lüften.