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Vorstandsinformation

Liebe Mitglieder,

 

der Senat von Berlin hat heute die Vierte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung beschlossen, die am 22. April 2020 in Kraft tritt.

 

Erfreulicherweise ermöglicht diese Änderung unter Einhaltung von Hygieneregeln das kontaktlose Sporttreiben auf Sportanlagen im Freien, soweit es alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person, ohne jede sonstige Gruppenbildung ausgeübt wird, wobei der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten ist. 

 

Dies bedeutet, dass wir unter strikter Einhaltung bestimmter Sonderregeln das Tennisspielen zumindest in eingeschränkter Form in Kürze wieder aufnehmen können.

 

Die Plätze sind mit Ausnahme der Plätze 9 und 10 spielbereit, die Sonderregeln haben wir bereits vorbereitet.

 

Wir bitten Sie aber um Verständnis, dass wir noch offene Fragen bezüglich der erst heute Abend veröffentlichen Verordnung klären müssen, bevor wir den eingeschränkten Tennisbetrieb in den nächsten Tagen wiederaufnehmen können. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass ein Brandenburger Golfclub seine Anlage wieder schließen musste.

 

Wir werden Sie spätestens bis Donnerstag über die Sonderregeln und den Start der Tennissaison informieren.

 

Mit sportlichen Grüßen

Der Vorstand